Über mich – Transparenz (gläserne Abgeordnete)

Abgeordneten- und Aufwandsentschädigung

Die monatliche Entschädigung eines Mitglieds des Landtags orientiert sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A 16 (vergleichbar: Bürgermeisterin der kleinsten Verbandsgemeinde oder Leiterin einer Berufsschule). Als Abgeordnete bin ich Teil eines Verfassungsorgans. Die Abgeordnetenentschädigung, beläuft sich zurzeit gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AbgGRhPf auf 7 228,44 EUR monatlich. Es wird kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt. Zusätzlich erhalte ich als Vorsitzende des Arbeitskreises Gleichstellung/Frauen 230 Euro von der SPD Landtagsfraktion.

Die Abgeordnetenentschädigung ist voll einkommenssteuerpflichtig (Steuerklasse 1). Die Krankenversicherung ist zusätzlich noch zu leisten, ebenso ist monatlich der Sonderbeitrag für Mandatsträger in Höhe von ca. 430 Euro an meine Partei abzuführen.

Außerdem erhalten Abgeordnete sog. Aufwandsentschädigungen, die die aus dem Mandat entstehenden Kosten abdecken sollen. Gemäß § 6 Abs. 2 AbgGRhPf erhalte ich eine

  • Kostenpauschale in Höhe von 1.530 Euro (Betreuung des Wahlkreises, Miete / Unterhaltung des Wahlkreisbüros, Porto und Telefon, Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Veranstaltungen, IT-Ausstattung, etc.)
  • Tagegeldpauschale für Sitzungen von Ausschüssen, Plenarsitzungen: 310 € monatlich 
  • Fahrtkostenpauschale zum Wohnort: 543 € monatlich (Distanz bis zu 150 km, im privaten PkW)

Abgeordnete können keine Werbungskosten von der Steuer absetzen. 

Nehme ich an Sitzungen nicht teil, so wird mir dies von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen. Pro Plenarsitzung sind dies 40, 90 €, pro Fraktions- und Ausschuss-Sitzung jeweils 25, 56€.

 

Dienstreisen

Für meine Dienstreisen stellt mir der Landtag eine Netzkarte Deutsche Bahn (1.Klasse) für Fahrten in Rheinland-Pfalz und von den Grenzbahnhöfen nach Berlin zur Verfügung.  Reise- und Übernachtungskosten, die in Ausübung des Mandats anfallen und nicht durch die o.g. Pauschale abgedeckt sind, werden auf Antrag erstattet. Der Antrag muss i.d.R. vor der Dienstreise gestellt und genehmigt werden. 

 

Personalbudget

Einem Abgeordneten werden gemäß § 6 Abs.3 AbgGRhPf auf Antrag die nachgewiesenen Aufwendungen von Mitarbeitern bis zu dem Betrag erstattet, der dem Tabellenentgelt eines in Vollzeit Beschäftigten des Landes in der Entgeltgruppe TV-L E 11 (Stufe 3) entspricht. Erstattet werden auch die entsprechenden Nebenleistungen wie Arbeitgeberanteile,- beiträge und -zuschüsse. 

Das Personalbudget wird von der Landtagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.  

Neben diesen aufgelisteten Tätigkeiten und den damit verbundenen Aufwandsentschädigungen erhalte ich keine weiteren Vergütungen oder Honorare für irgendwelche weiteren Beschäftigungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Über mich – Werdegang

 

Ich bin 1973 geboren und im schönen Hochtaunuskreis als das Älteste von drei Kindern aufgewachsen. Der Haushalt meiner Eltern war sozialdemokratisch geprägt. In meiner Kindheit und Jugend habe ich viel musiziert und war viele Jahre ehrenamtlich für die evangelische Kirche im Norden von Oberursel aktiv (Kindergottesdienst und Kirchenvorstand).

Nach dem Abitur habe ich zunächst eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen.  Anschließend studierte ich das „Lehramt für Sonderpädagogik“ und schloss diese Ausbildung mit dem ersten und zweiten Staatsexamen ab. Anschließend zog ich ins Rheinland und war nach der Geburt meiner Tochter viele Jahre an der Förderschule in Sinzig tätig. Danach wechselte ich als Schulleitung an die Förderschule in Burgbrohl und war eine Zeitlang auch an das Förderschulreferat der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz (Referat Förderschule) abgeordnet.

Von 2016 – 2020 arbeitete ich  an der UNESCO-Projektschule am Bernardshof und leitete ein Team von ca. 40 Kollegen. Berufsbegleitend habe ich eine Ausbildung zur analytischen Gestalttherapeutin absolviert und habe zahlreiche Fortbildungen im Bereich „Pädagogik bei Verhaltensstörungen“ durchgeführt.  

Ehrenamtlich bin ich seit mehreren Jahren im VDS- Verband der Sonderpädagogik und vertrete Rheinland-Pfalz als Referentin für den Förderschwerpunkt „sozial-emotionale Entwicklung“. 

Hendrik Hering besucht Kreis-SPD

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung / Beruf

  • Abitur, danach: kaufmännische Ausbildung
  • Studium „Lehramt für Sonderpädagogik“, 1. und 2. Staatsexamen
  • Nach dem Referendariat: zunächst Förderschullehrerin in Sinzig
  • Abordnung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz
  • seit 2014: Schulleiterin, seit 2016 Förderschulrektorin an der UNESCO-Projektschule am Bernardshof (Förderschule), ca. 40 Kollegen im Team, Mitarbeit im UNESCO Schulnetzwerk
  • Weiterbildung zur analytischen Gestalttherapeutin
  • Referentin für Fortbildungen im Bereich der „Pädagogik bei Verhaltensstörungen“ und der beruflichen Orientierung, u. A. in dem Projekt der „Schultüte Plus“
  • Mitarbeit Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Realschulen Plus“ im Bildungsministerium in Mainz

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