Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. In den letzten Jahren konnte man jedoch beobachten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf angestiegen ist und die Schülerinnen und Schüler zu viel exklusiv in Förderschulen geschult werden. Übergänge zur Regelschule gelingen nur selten. Zudem ist es erfahrungsgemäß für viele Kinder und Jugendliche mit festgestelltem Förderbedarf nicht immer einfach, eine eingeschlagene Schullaufbahn zu wechseln und wieder in den Regelunterricht zurückzukehren.
Rheinland Pfalz möchte aus diesem Grund zum nächsten Schuljahr eine neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht und eine modernisierte Förderschulordnung in den rheinland-pfälzischen Schulen umsetzen. Ein entsprechender Antrag wurde ins letzte Plenum von der Ampel-Koalition eingebracht. Rheinland Pfalz setzt auf mehr Qualität, mehr Teilhabe und Durchlässigkeit und mehr Planstellen, dadurch soll die Inklusion an unseren Schulen ausgebaut werden, betont Susanne Müller, Mitglied und Vorsitzende des Bildungsausschusses im Rheinland-pfälzischen Landtag, die vor ihrer Tätigkeit als Abgeordnete eine lange Zeit Förderschullehrerin und Förderschulrektorin war.
„Es muss unser Ziel sein“, so betont die SPD-Abgeordnete, „im inklusiven Unterricht jedem Kind schulische Teilhabe und eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen. Es geht um eine Weiterentwicklung des Systems und deshalb bleibt es bei den drei Säulen der Förderung in Regelschulen, Schwerpunktschulen mit inklusivem Angebot und Förderschulen. Auch das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern gilt unverändert.“ Dazu sollen u. A. in den kommenden Jahren in RLP mehr als 250 neue Planstellen im Bereich Inklusion zusätzlich eingerichtet werden. Weiterhin sollten die personellen Kapazitäten, u. A. durch den neuen Studiengang Lehramt an Förderschulen an der Universität Koblenz weiter gesteigert werde. Das Weiter- und Fortbildungsangebot zum Thema individuelle Förderung und Förderplanung soll ausgeweitet werden und päd. Fachkräfte sollen weiter qualifiziert werden.
Die beiden Schulordnungen orientieren sich daran, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen sollen. Eine Anmeldung erfolgt grundsätzlich am Wohnort und der festgestellte Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen soll immer wieder überprüft werden. Eine Anmeldung der Kinder erfolgt weiterhin an der Grundschule des Wohnortes, aber die Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, sich sofort oder später für den Besuch eine Förder- und Schwerpunktschule zu entscheiden.
Künftig sollen alle Schulen ein inklusives Konzept erstellen und eine verbindliche individuelle Förderplanung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erstellen. Dabei können die Förder- und Beratungszentren (FBZ) die Schulen beim inklusiven Unterricht unterstützen. Künftig gilt der Grundsatz, das Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen möglichst nahe am Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden soll. Dadurch soll den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Übergang zur Regelschule erleichtert werden.
Juni 2023